Hauptbereich
Der Auftrag
Der Umsetzung der Ziele mit ihrem Leistungsangebot, dienen verbindliche Regelungen, Vereinbarungen und Dienstanweisungen.
Gesetzliche Regelungen:
- Bayrisches Kinderbildungs- und betreuungsgesetz BayKiBiG und dessen Ausführungsverordnung AVBayKiBiG
- Kinder - Jugendhilfe Gesetz KJHG
Trägerspezifische Regelungen:
- Kindertagesstättensatzung / Gebührensatzung
Auszug aus der AVBayKiBiG
1.Abschnitt
§ 1 Allgemeine Grundsätze für die individuelle Förderung (1) ¹Das Kind gestaltet entsprechend seinem Entwicklungsstand seine Bildung von Anfang an aktiv mit. ²Das pädagogische Personal in den Kindertageseinrichtungen hat die Aufgabe, durch ein anregendes Lernumfeld und durch Lernangebote dafür Sorge zu tragen, dass die Kinder anhand der Bildungs- und Erziehungsziele Basiskompetenzen erwerben und weiterentwickeln. 3Leitziel der pädagogischen Bemühungen ist im Sinn der Verfassung der beziehungsfähige, wertorientierte, hilfsbereite, schöpferische Mensch, der sein Leben verantwortlich gestalten und den Anforderungen in Familie, Staat und Gesellschaft gerecht werden kann.
§ 2 Basiskompetenzen Zur Bildung der gesamten Persönlichkeit der Kinder unterstützt und fördert das pädagogische Personal auf der Grundlage eines christlichen Menschenbildes folgende Basiskompetenzen:
- die Entwicklung von freiheitlich-demokratischen, religiösen, sittlichen und sozialen Werthaltungen,
- den Erwerb von personalen, motivationalen, kognitiven, physischen und sozialen Kompetenzen,
- das Lernen des Lernens,
- die Bereitschaft zur Verantwortungsübernahme sowie zur aktiven Beteiligung an Entscheidungen,
- die Entwicklung von Widerstandsfähigkeit,
- die musischen Kräfte sowie
- die Kreativität.